
S&P Asphaltbewehrungen
Armierung von Asphaltbelägen mit Carbon- und Glasfasern
Rissverhinderung
Oft wird die Wiederverwertung von bewehrtem Asphalt aus diversen Gründen als problematisch angesehen. Detailliert dokumentierte Untersuchungen aus der Praxis im Strassenbau in Deutschland zeigen, dass die meisten Vorbehalte unbegründet sind. Die Versuche brachten ausserdem spannende neue Erkenntnisse zu Tage, die es künftig zu erforschen gilt.
Tatsächlich gab es in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen am Markt beim Fräsen und Recyceln von bewehrten Asphaltbelägen. S&P Clever Reinforcement leistete deshalb schon im Jahr 2015 Pionierarbeit und liess als einer der ersten Hersteller von Asphaltarmierungen einen gross angelegten Praxisversuch durchführen. Bereits damals zeigte sich, dass die Wiederverwertbarkeit von solchen Belägen stark von der eingesetzten Bewehrung abhängt.
Auf Anregung eines grossen staatlichen Bauamts in Deutschland erhielt S&P nun die Gelegenheit, diese Erkenntnisse durch einen weiteren Praxisversuch zu verifizieren. Im Sommer 2019 führte das Unternehmen den Versuch in Kooperation mit namhaften Partnern aus dem Strassenbau Sektor durch.
Für den Test errichtete man auf der bayrischen Staatstrasse 2127 Mauth-Kreuzberg eine 50 x 2,30 m grosse Testfläche unter möglichst realitätsnahen Bedingungen. Binnen zwei Tagen frästen die Beteiligten die alte Deckschicht ab, verlegten die Asphaltbewehrung S&P Glasphalt® G gemäss den Vorgaben und bauten die neue Deckschicht ein. Am dritten Tag entnahmen Experten zwei Bohrkerne, um sie in zwei unabhängigen Laboren auf ihren Schichtverbund zu untersuchen.
Am vierten Tag erfolgte der eigentliche Fräsversuch. Die Maschine konnte das Material problemlos in einem Durchgang abtragen und auch der Maschinenführer stellte keinen Unterschied zum nicht bewehrten Belag fest. Im Anschluss zeigte sich, dass die Fräswalze die Bewehrung vollständig zerteilt und aufgenommen hat. An der Walze waren keinerlei Anhaftungen oder Faserreste erkennbar.
Auch die unabhängigen Experten konnten im Anschluss bei der ersten labortechnischen Untersuchung keine Schwierigkeiten aufgrund der vorhandenen Faserreste beobachten. Selbst als bei der zweiten Extraktion ein erhöhter Anteil an Bewehrungsrückständen beigemischt wurde, zeigten sich keine negativen Einflüsse bei der Analyse.
Somit stand einer Aufbereitung des Fräsgutes in der Asphaltanlage nichts im Weg. Nach dem Sieben und Brechen wies das Granulat ein homogenes Erscheinungsbild auf, vereinzelt waren die Faserreste zu erkennen. Es zeigte sich lediglich, dass sich in der Anlage zum Teil Faserreste ablagern konnten.
In der letzten Phase des Projektes im August 2020 ging es darum, im Asphaltmischwerk ein Deckschichtmischgut zu produzieren und dieses nachher einzubauen. Dem Mischgut fügte man 25% aufbereitetes und mit Glasfaserreste durchsetztes Granulat vom Testfeld der Staatsstrasse 2127 Mauth-Kreuzberg hinzu. Der Mischmeister konnte dabei keine Beeinflussung der Produktion durch die Faserresten feststellen.
Das Strassenbauunternehmen verarbeitete das Mischgut anschliessend im Rahmen der Instandsetzung der B12 Passau – Philippsreuth auf dem Parkplatz Wasserscheide. Verbaut wurde das Mischgut auf etwa 400 Quadratmeter unter sehr guten Wetterbedingungen mit üblichen Strassenbaumaschinen. Polier und Bauleitung hielten dabei fest, dass die Faserbestandteile keinen Einfluss auf die Bauarbeiten hatten.
Anhand der Resultate aus diesem Versuch unter Realbedingungen zeigt sich erneut, dass mit S&P Glasfasern verstärkte, langlebige Asphaltbeläge grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Wiederverwertbarkeit stehen. Labore, Recyclingfirmen, Asphaltmischwerke und Strassenbauer können ihre bewährten Prozesse beibehalten sowie ihre Standardmaschinen und –anlagen einsetzen.
Allerdings haben die Versuche neue Details zum Vorschein gebracht, welche die S&P zusammen mit den Projektpartnern in den nächsten Schritten vertieft untersucht. Dazu gehören verschiedene Fragen in Bezug auf Identifikation, Klassifizierung, labortechnische Analyse und Qualitätssicherung. Ziel ist es, sämtlichen Beteiligten im Recycling-Prozess einen Leitfaden über den Umgang mit Asphaltbewehrungen aus Glas- und Carbonfasern zur Verfügung zu stellen.